Wie sicher bekannt, kommen ca. an die 300 Schwerverbrecher auf freien Fuß, weil das Gericht für Menschenrechte in Staßburg es per Urteil so verfügt hat. Hintergrund ist, dass ein Gefangener gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung geklagt hatte, die damals bei seiner Verurteilung nicht angeordnet wurde. Heute wird es in begründeten Fällen gemacht.
Ich komme ehrlich gesagt mit dieser Tatsache nicht klar.
Wo ist der Unterschied des Menschenrechts zur nachträglichen Anordnung und der heute sofort mit dem Urteil ausgesprochenen Sicherheitsverwahrung ? Zu damaligen Zeiten waren die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit solcher Menschen in der Zukunft für die Umwelt sicher nocht nicht so bakannt. Wenn also während der Haftzeit Gutachter erkennen, dass Gefangene als höchst gefährlich eingestuft werden müssen, warum ist es dann unmenschlich nachträglich die Sicherungsverwahrung anzuordnen ? Warum gilt es aber nicht als unmenschlich, wenn die Verwahrung heute mit dem Urteil sofort angeordnet wird ?
Wie seht ihr das ?
Staßburger Urteil für Menschenrechte
17 August, 2010 - 09:46
Staßburger Urteil für Menschenrechte
