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Was ist er noch wert? Der Hippokratische Eid und die Nachfolger

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Mediziner, und diejenigen die sich dafür halten berufen sich oft auf den Eid des Hippokrates(*460 – 377 v. Chr.) wenn sie etwas tun oder auch nicht.

Hierzu sollte man wissen, dass dieser Eid keine juristische Bindung hat. Er hat lediglich eine ethische und man staune, ökonomische Bedeutung. Dieses gilt auch für die modernisierten Formen.

Gleichgültig, welche Form man zugrundelegt, es ist zu einem hypothetischen Eid verkommen!

Übersetzung der ursprünglichen Form aus dem Altgriechischen

„Ich schwöre und rufe Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygeia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen an, dass ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde.

Ich werde den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleich meinen Eltern achten, ihn an meinem Unterricht teilnehmen lassen, ihm wenn er in Not gerät, von dem Meinigen abgeben, seine Nachkommen gleich meinen Brüdern halten und sie diese Kunst lehren, wenn sie sie zu lernen verlangen, ohne Entgelt und Vertrag. Und ich werde an Vorschriften, Vorlesungen und aller übrigen Unterweisung meine Söhne und die meines Lehrers und die vertraglich verpflichteten und nach der ärztlichen Sitte vereidigten Schüler teilnehmen lassen, sonst aber niemanden.

Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.

Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben.

Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.

Ich werde nicht schneiden, sogar Steinleidende nicht, sondern werde das den Männern überlassen, die dieses Handwerk ausüben.

In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewussten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Missbrauch an Frauen und Männern, Freien und Sklaven.

Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgange mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.

Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.“

Heute verpflichten sich die die Mediziner dem „Genfer Gelöbnis“

Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen.

Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.

Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.

Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.

Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.

Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein.

Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.

Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.

Dies alles verspreche ich feierlich frei und auf meine Ehre.

Das alles liest sich recht gut und lässt einen unbedarften Menschen voller Hoffung zu „seinem“ Arzt gehen.

Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Obwohl es oft einmal so erscheint, ist die Ärzteschaft nicht, wie die RKK, eine geschlossene Kaste, mit eigenen Regeln und Gesetzen. Nein, sie unterliegt vollkommen den staatlichen Gesetzen, besonders denen die extra für sie geschaffen wurden. Dieses gilt besonders für Ärzte im Dienste des Staates oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese müssen einen Eid leisten, der sie verpflichten zum Wohle ihres Dienstherren zu entscheiden. Und diese Entscheidung steht oft dem vorherigen ethischen Gelöbnis entgegen, und es bleibt dabei auf der Strecke.

© P. Börrie

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